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Möglichkeiten der Mehrkostenberechnung versus Privatleistung

Date

lundi, 11 mai 2026

Heure

14:00 Europe/Berlin

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Ordre du jour des événements




Honorarsicherung durch Mehrkostenvereinbarungen und/ oder 
Vereinbarung außervertraglicher Leistungen 
ABRECHNUNGS-WORKSHOP 2025


Das Thema Abrechnung der modernen Zahnheilkunde ist von großer Bedeutung  für das gesamte Praxisteam (Zahnärztin/Zahnarzt/Assistenz/Abrechnung/Verwaltung), egal ob Profi oder Wiedereinsteiger – Der wirtschaftliche Druck zwingt uns die moderne Zahnmedizin von der Kassenleistung abzugrenzen. Lassen Sie sich motivieren und erfahren wie Sie Ihr Honorar, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sichern können.   

Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben der Richtlinien hält, kann nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-gebotes,  ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, die Behandlung eines GKV-Patienten erbringen. Die moderne Zahnmedizin ist nicht im BEMA abgebildet, jedoch fester Bestandteil der Behandlung unserer Patienten. So müssen bei gesetzlich versicherten Patienten z.B. adhäsive Restaurationen gemäß §28 SGB-V vereinbart werden, wobei der Patient nur die Mehrkosten tragen muss, während z.B. Funktionsanalytische Maßnahmen privat nach den Bestimmungen des §8 Abs. 7 BMV-Z mit dem gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden müssen.

Der Einsatz von Laser, Mikroskop als „selbstständige Leistung“, adhäsive Wurzelfüllungen, gefräste Keramikstifte, CMD- Behandlungen, digitale Abformung, u.v.m., sind nicht im BEMA enthalten. Viele moderne Therapien sind auch in der GOZ nicht verankert und können analog nach §6 Abs.1 GOZ, ggf. In Verbindung mit §9 GOZ  berechnet werden. Leistungsvergleiche BEMA versus GOZ, verdeutlichen die Möglichkeiten „gewusst wie“ Leistungen adäquat und vollständig zu berechnen. 


Agenda

  •  Wichtige §§ und Richtlinien zur Abgrenzung der Kassenleistung.
  • Aufklärungspflicht bei Mehrkostenvereinbarung / Privatbehandlung -gemäß PRG
  • Dokumentation- wer schreibt der bleibt!
  • Sichere Vereinbarung nach § 28 SGB V und BMV-Z §8 Abs. 7
  • Vollständige Abrechnung nur mit Analog- und Chairside-Leistungen möglich
  • Tipps: Zusatzversicherungen und Kostenerstattung
  • Tipps zur vollständigen Dokumentation
  • Mut zur Honorarvereinbarung – individuell und betriebswirtschaftlich kalkuliert   
  • Fallbeispiele & FAQ quer durch die Fachbereiche:

  -  Mehrkostenberechnungen bei Füllungstherapie

  -  Endodontie – finanziell den Nerv getroffen?

  -  PZR oder PAR? – nie ohne Privatleistungen 

 -  Sachleistung Aufbissschiene und das Zuzahlungsverbot 

 -  Privatvereinbarungen bei PZR, PAR, ENDO, FAL 


  Vorteile
  • Vermeidung von Honorarverlusten 
  • Abrechnungswissen des Praxisteams auf  dem aktuellen Stand 
  • Optimierter Ablauf durch Kooperation im Team 
  • Ihre Fragen werden verständlich beantwortet
  • Sie erhalten ein umfangreiches, aktuelles Seminar/Arbeitshandbuch 
  • Zielorientierte schnelle Umsetzbarkeit in der Praxis
Referent
Kerstin Salhoff

Wie immer werden die Themen bzw. Kursinhalte nach Aktualität ergänzt, angepasst oder bei Notwendigkeit geändert. 

Dauer:  ca.  2 Stunden ( je nach Umfang der Fragen  im Chat)

Das Online Seminar wird nach den  Leitsätzen der BZÄK/DGZMK/KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung nach der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK mit 3 Punkten bewertet. 

Kerstin Salhoff

Kerstin Salhoff:
Abrechnung, Seminare, Praxis und Labororganisation sowie Management, Entwicklung QM System, Referentin für Abrechnungsseminare und Coaching für Praxen, Kliniken und Zahntechnische Laboratorien, Qualitätsmanagement
Datenschutzbeauftragte, Dozentin und Referentin für Zahnärztekammern, zahnärztliche Bezirksverbände und Arbeitskreise, Verlagshäuser und Industriezweige
Autorin sowie Mitautorin mehrerer Bücher sowie Veröffentlichen von Fachbeiträgen in dentalen Fachmagazinen, Redaktionsbeirat
Seit 1977 (Ausbildung zur Zahnarzthelferin) kontinuierlich in der Dentalbranche aktiv.